AGB


Anmeldung und Reisevertrag: Mit der Reiseanmeldung, die der Reisegast schriftlich mit dem Anmeldeformular von Abenteuer-Expedition Reisen ausführt, ist der Abschluss eines Reisevertrages auf Grundlage der Reiseausschreibung in unserem Prospekt/ Internetauftritt verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Reisegast zustande. Nach Vertragsabschluss erhält der Reisegast den Reise-Sicherungsschein, sowie weitere Angaben zu Zahlungsterminen zugeschickt.

Leistungsverpflichtungen: Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Prospekt/ Internetauftritt, sowie auf den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Änderungen oder Abweichungen aus den Prospektbeschreibungen während der Reise sind aufgrund des spezifischen Reise-Charakters nicht vollkommen auszuschliessen. Wegen Unwetter oder ähnlichem kann die Reiseroute, der Zeitplan oder die Beförderungsart geändert werden.

Abenteuer-Expedition Reisen ist bemüht, Änderungen gering zu halten. Die Leiter der Reisen sind auf ihrem Gebiet erfahrene deutsche Reiseleiter mit örtlichen Gebietskenntnissen und jahrelanger Erfahrung in den jeweiligen Aktivitäten. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Wir bemühen uns, wenn nötig, während der Reise eine ärztliche Versorgung sicherzustellen. Je nach Land und Reiseart kann dies unterschiedliche Zeitrahmen in Anspruch nehmen. Für Erste-Hilfe-Leistungen sind unsere Reiseleiter ausgebildet. Medikamente, die Sie benötigen, müssen jedoch von Ihnen selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Nimmt der Reisegast einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen nicht von Abenteuer-Expedition Reisen zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Falls Sie eine Reise vorzeitig beenden bzw. beenden müssen, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.

Zahlungen: Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung durch Abenteuer-Expedition Reisen ist die Buchung für Sie und für uns verbindlich. Nach Eingang der Rechnung incl. Sicherungsschein gemäss § 651k Abs. 3 BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig (bei Flugreisen 20% des Reisepreises), die Restzahlung erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt. Bitte beachten Sie, dass sich die Termine auf den Eingang der Gelder auf dem Konto von Abenteuer-Expedition Reisen beziehen. Reiseunterlagen, Tickets und weitere Informationen zu der Reise erhält der Reisegast nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises unverzüglich zugeschickt. Bei Buchungen kürzer als 28 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines sofort zahlungsfällig. Ist der Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reisetermin nicht bezahlt, obwohl der Kunde den entsprechenden Sicherheitsschein ausgehändigt bekommen hat, kann Abenteuer-Expedition Reisen vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen.

Preisänderungen: Abenteuer-Expedition Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgabe für bestimmte Leistungen (Flughafengebühr/ Visa) oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Reiseteilnehmer auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5% übersteigt, ist der Reisegast berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.

Rücktritt: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten, dies muss schriftlich erfolgen. (Post/ Fax). Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Die kompletten Reiseunterlagen sind der Erklärung beizufügen.

Rücktrittsentschädigungen: 1) vor 84 Tagen vor Reiseantritt 5%, bei Flugreisen 10%. 2) vom 83. bis 28. Tag vor Reiseantritt 10 %, bei Flugreisen 20%. 3) vom 28. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises 4) vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises 5) 6. Tag vor Reisebeginn: 95 % des Reisepreises 6) bei Rücktritt durch Nichtantritt am 1. Reisetag 100%.

Flüge: Vermittelt Abenteuer-Expedition Reisen einen Charter- oder Linienflug bei einer Reise, müssen die Storno-Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr angewandt werden, die Ihnen auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden. Der Aufwendungsanspruch kann bis 100 % der Flugkosten betragen. Wird der Reisevertrag während der Reise aus Gründen gekündigt, die in der Privatsphäre des Reisenden liegen, behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen (314 BGB,326 II BGB). Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne schriftliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt.

Mindestteilnehmerzahl und Mindestalter: Mindestalter 18 Jahre, falls nicht anders vereinbart. Bei Kennzeichnung "mit Kindern" haften Eltern für Ihre Kinder. Die Mindestteilnehmerzahl wird in den Reisebeschreibungen angegeben. Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Reise nicht erreicht, so sind wir berechtigt, bis 2 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis in voller Höhe zurück. Darüber hinausgehende Aufwendungen (Impfungen/ Visa) können nicht übernommen werden. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Sie aber dennoch die Durchführung der Reise wünschen, erstellen wir ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem neuen Preis einverstanden, so kommt ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt wird.

Dokumente und Gesundheitsvorschriften: Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung von Terminvorgaben für die Beantragung von Visa, sofern diese von uns für Sie eingeholt werden. Abenteuer-Expedition Reisen wird den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

Haftung: Abenteuer-Expedition Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns und ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die ihren Wert zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufhebt oder mindert. Abenteuer-Expedition Reisen haftet insbesondere für a) eine sorgfältige Reisevorbereitung, b) eine sorgfältige Auswahl externer Leistungsträger, c) die Richtigkeit aller im Katalog/ Internet angegebenen Reiseleistungen, d) die Bearbeitung der Reiseanmeldung und die Absendung der Reiseunterlagen, e) die Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Wird im Rahmen einer Reise eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt Abenteuer-Expedition Reisen eine Fremdleistung. Abenteuer-Expedition Reisen haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen.

Beschränkung der Haftung: 1) Die vertragliche Haftung von Abenteuer-Expedition Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. b) Abenteuer-Expedition Reisen ist für einen dem Reisegast entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich. 2) Abenteuer-Expedition Reisen haftet nicht für die Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Sofern der Reiseveranstalter vertraglicher Luftfrachtführer entsprechend dem Abkommen von Guadalajara ist, regelt sich die Haftung nach dem Warschauer Abkommen in der FASSUNG Den Haag 1955 (internationale Luftbeförderung ohne USA, Kanada).

Teilnahme und Outdoor-Risiken: Die Reisen von Abenteuer-Expedition Reisen sind Abenteuerreisen, die nicht ganz ungefährlich sind und bei denen unvorhersehbare Ereignisse und Gefahrensituationen auftreten können. Deshalb erfolgt die Teilnahme an jeder von Abenteuer - Expedition Reisen angebotenen Reise in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko. Es wird darauf hingewiesen, dass in abgelegenen Regionen Rettungs- bzw. medizinische Behandlungsmöglichkeiten nur sehr eingeschränkt gegeben sein können, weshalb von jedem Teilnehmer ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Achtsamkeit, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt wird.

Jeder Teilnehmer muss sich mit den Risiken, Anforderungen und Schwierigkeitsgraden einer gebuchten Reise vertraut machen. Missachtung der Anweisungen des Reiseleiters hinsichtlich der Ausrüstung und der Sicherheit können zum Ausschluss des Reiseteilnehmers ui dessen Lasten führen. Ebenso falsche Angaben in der Reiseanmeldung (Krankheit / Verletzungen), die zur Behinderung der gesamten Reisegruppe führen.

Verjährung und Abtretungsverbot: Ansprüche nach §§ 651 c bis f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Sie verjähren nach 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise laut Vertrag zu Ende ist. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Abenteuer-Expedition Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Eine Abtretung jeglicher Ansprüche der Kunden an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Ebenso ist deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen ausgeschlossen.